Verkehrsabsicherung bei Feuerwehreinsätzen: Grundlagen und Gefahren

Verkehrsabsicherung bei Feuerwehreinsätzen

Bei Verkehrsunfällen, Ölspuren, Fahrzeugbränden oder technischen Hilfeleistungen arbeitet die Feuerwehr häufig direkt im öffentlichen Verkehrsraum. Einsatzkräfte müssen dann nicht nur Menschen retten und Gefahren beseitigen, sondern sich gleichzeitig vor dem fließenden Verkehr schützen.

Eine unzureichend abgesicherte Einsatzstelle kann innerhalb weniger Sekunden zu einem weiteren Unfall führen. Besonders gefährlich sind hohe Geschwindigkeiten, schlechte Sicht, unübersichtliche Straßenverläufe, dichter Verkehr sowie unaufmerksame oder abgelenkte Verkehrsteilnehmer.

Die Verkehrsabsicherung ist deshalb ein wichtiger Bestandteil der Einsatzstellenorganisation. Sie muss zur Lage, zur Straße, zur Geschwindigkeit des Verkehrs und zum Umfang der Arbeiten passen.

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Fachinformation. Die konkreten Maßnahmen richten sich nach der Einsatzlage, der Ausbildung, den örtlichen Einsatzkonzepten und den Entscheidungen der zuständigen Führungskräfte.

Warum ist die Verkehrsabsicherung so wichtig?

Feuerwehrangehörige bewegen sich an Einsatzstellen häufig außerhalb geschützter Bereiche. Sie entnehmen Geräte, betreuen verletzte Personen, bedienen hydraulische Rettungsgeräte oder arbeiten auf der Fahrbahn.

Dabei können mehrere Gefahren gleichzeitig auftreten:

  • herannahende Fahrzeuge mit hoher Geschwindigkeit
  • eingeschränkte Sicht bei Nacht, Nebel, Regen oder Gegenlicht
  • plötzlich wechselnde Fahrspuren
  • neugierige oder abgelenkte Verkehrsteilnehmer
  • nicht erkennbare Trümmerteile und Betriebsstoffe
  • rangierende Einsatzfahrzeuge
  • herumliegende Schläuche, Kabel und Werkzeuge
  • unübersichtliche Kurven, Kuppen oder Baustellenbereiche
  • zusätzlicher Verkehr durch Stau und Ausweichmanöver

Die Absicherung muss deshalb nicht nur den unmittelbaren Arbeitsbereich schützen. Auch Zufahrten, Rettungswege, Bereitstellungsräume und mögliche Fluchtwege müssen berücksichtigt werden.

Verkehrsbereich und Feuerwehrbereich trennen

Eine Einsatzstelle lässt sich grundsätzlich in verschiedene Bereiche aufteilen. Wichtig ist vor allem die Trennung zwischen dem geschützten Feuerwehrbereich und dem Verkehrsbereich.

Zum Feuerwehrbereich gehören beispielsweise:

  • Unfallfahrzeuge
  • Arbeitsbereiche der technischen Hilfeleistung
  • Patientenablage und Rettungsdienst
  • Geräteablage
  • Bereitstellungsflächen
  • Zu- und Abgänge der Einsatzkräfte

Der Verkehrsbereich umfasst dagegen die noch befahrene Fahrbahn, Gegenfahrbahnen, Einmündungen sowie mögliche Ausweich- und Abbiegespuren.

Zwischen beiden Bereichen muss eine erkennbare und wirksame Sicherung geschaffen werden. Dabei reicht es nicht aus, lediglich das Blaulicht einzuschalten. Je nach Lage können zusätzlich Verkehrsleitkegel, Warnleuchten, Absperrmaterial, geeignete Fahrzeugaufstellungen oder ein Verkehrssicherungsanhänger erforderlich sein.

Die aktuelle DGUV Regel 105-049 „Feuerwehren“ nennt unter anderem Verkehrsleitkegel, geeignete Fahrzeugaufstellung, Straßensperrung und Verkehrssicherungsanhänger als mögliche Absperrmaßnahmen.

Die ersten Minuten an der Einsatzstelle

Die Anfangsphase ist besonders kritisch. Noch bevor alle Einsatzkräfte ihre Aufgaben aufgenommen haben, kann die Einsatzstelle für andere Verkehrsteilnehmer schwer erkennbar sein.

Bei der Erkundung müssen daher unter anderem folgende Punkte berücksichtigt werden:

  • Wo befindet sich die eigentliche Gefahrenstelle?
  • Aus welchen Richtungen nähert sich der Verkehr?
  • Wie schnell darf dort gefahren werden?
  • Ist die Einsatzstelle aus ausreichender Entfernung erkennbar?
  • Gibt es Kurven, Kuppen oder eingeschränkte Sicht?
  • Welche Fahrstreifen sind betroffen?
  • Besteht Gegenverkehr?
  • Können Fahrzeuge ausweichen oder wenden?
  • Wo befinden sich sichere Zugänge und Fluchtwege?
  • Muss eine vollständige Sperrung vorbereitet werden?

Die Verkehrsabsicherung muss während des gesamten Einsatzes überprüft und angepasst werden. Verändert sich die Einsatzstelle, kann auch eine ursprünglich ausreichende Sicherung nicht mehr genügen.

Feuerwehrfahrzeuge richtig positionieren

Feuerwehrfahrzeuge können durch ihre Größe und Warnwirkung einen wichtigen Schutz für die Einsatzkräfte bilden. Eine geeignete Fahrzeugaufstellung kann den Arbeitsbereich gegenüber dem fließenden Verkehr abschirmen.

Dabei müssen jedoch mehrere Ziele gleichzeitig erreicht werden:

  • Schutz der Einsatzkräfte
  • ausreichender Zugang zum Unfallfahrzeug
  • freie Zufahrt für weitere Einsatzmittel
  • Rettungsweg für Patienten
  • sichere Entnahme von Geräten
  • ausreichende Sichtbarkeit der Einsatzstelle
  • Möglichkeit zur Flucht bei einer Lageverschärfung

Die Fahrzeugaufstellung darf deshalb nicht schematisch erfolgen. Straßenbreite, Verkehrsaufkommen, Fahrtrichtung, Sichtverhältnisse und die Art des Einsatzes müssen berücksichtigt werden.

Auch geöffnete Geräteräume, ausgefahrene Lichtmasten, Leitungen und Schläuche dürfen nicht zu zusätzlichen Gefahren für Einsatzkräfte oder Verkehrsteilnehmer werden.

Warnung und Verkehrsregelung sind nicht dasselbe

Bei der Verkehrsabsicherung muss zwischen Warnmaßnahmen und einer aktiven Verkehrsregelung unterschieden werden.

Warnmaßnahmen machen auf die Einsatzstelle aufmerksam. Dazu gehören beispielsweise:

  • blaues Blinklicht
  • Heckwarnanlagen
  • Warnleuchten
  • Verkehrsleitkegel
  • Verkehrszeichen
  • Warnkleidung
  • Absperrungen
  • ausreichende Beleuchtung

Eine Verkehrsregelung greift dagegen aktiv in den Verkehrsablauf ein. Dazu gehören Zeichen und Anweisungen an Verkehrsteilnehmer oder die Regelung von Fahrtrichtungen.

In Bayern regelt Art. 7a ZustGVerk, unter welchen Voraussetzungen nichtpolizeiliche Kräfte bei der Verkehrssicherung von Einsatzstellen tätig werden können. Die Befugnisse gelten nicht uneingeschränkt und stehen unter dem Vorbehalt anderer Entscheidungen der Polizei oder der zuständigen Straßenverkehrsbehörde.

Die konkreten rechtlichen Voraussetzungen unterscheiden sich teilweise zwischen den Bundesländern. Feuerwehrangehörige dürfen daher nicht automatisch jede Verkehrssituation eigenständig regeln.

Was bedeutet blaues Blinklicht?

Die Straßenverkehrs-Ordnung unterscheidet zwischen blauem Blinklicht allein und blauem Blinklicht zusammen mit Einsatzhorn.

Blaues Blinklicht allein darf unter anderem zur Warnung an Unfall- und Einsatzstellen verwendet werden. Es macht Verkehrsteilnehmer auf eine besondere Gefahren- oder Einsatzsituation aufmerksam.

Blaues Blinklicht zusammen mit Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist. In diesem Fall ordnet die StVO an, dass alle übrigen Verkehrsteilnehmer sofort freie Bahn schaffen müssen.

Wichtig ist deshalb: Ein stehendes Feuerwehrfahrzeug mit Blaulicht bedeutet nicht automatisch, dass Verkehrsteilnehmer die Einsatzstelle beliebig passieren dürfen. Sie müssen die Warnzeichen, Absperrungen, Verkehrszeichen und Anweisungen vor Ort beachten.

Für Feuerwehrangehörige gilt außerdem: Sonderrechte dürfen nach § 35 Absatz 8 StVO nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.

Warnkleidung und Sichtbarkeit

Feuerwehrangehörige, die durch den Straßenverkehr gefährdet sind, müssen durch geeignete Maßnahmen geschützt werden. Dazu gehört auch eine ausreichende Sichtbarkeit der Einsatzkräfte.

Die DGUV Regel 105-049 nennt als mögliche Warnmaßnahmen Feuerwehrschutzkleidung mit ausreichender Warnwirkung oder Warnkleidung, beispielsweise Warnwesten mindestens nach DIN EN ISO 20471 Klasse 2.

Warnkleidung muss bestimmungsgemäß getragen werden. Eine offene Warnweste, verdeckte Reflexstreifen oder über der Warnkleidung getragene Ausrüstung können die Warnwirkung reduzieren. Die aktuelle DGUV Information 212-016 „Warnkleidung“ weist außerdem auf die Auswahl, Verwendung, Pflege und den rechtzeitigen Austausch von Warnkleidung hin.

Zur Sichtbarkeit gehören auch:

  • gut erkennbare Fahrzeugbeklebung
  • funktionierende Warnleuchten
  • rückwärtige Warnsysteme
  • geeignete Beleuchtung
  • reflektierende Absperrmittel
  • freie Sicht auf Warnzeichen und Verkehrsleitkegel

Verkehrsabsicherung bei Nacht und schlechter Sicht

Bei Dunkelheit, Regen, Nebel oder Schnee wird eine Einsatzstelle deutlich später erkannt. Gleichzeitig können nasse Fahrbahnen, Gegenlicht und Reflexionen die Sicht zusätzlich beeinträchtigen.

Die Beleuchtung muss so eingesetzt werden, dass der Arbeitsbereich gut erkennbar ist, ohne Verkehrsteilnehmer oder Einsatzkräfte zu blenden. Arbeitsbeleuchtung und Warnbeleuchtung erfüllen unterschiedliche Aufgaben und sollten nicht miteinander verwechselt werden.

Besonders wichtig sind:

  • frühzeitige Erkennbarkeit der Einsatzstelle
  • blendfreie Ausrichtung von Flutlichtstrahlern
  • gut sichtbare Absperrmittel
  • ausreichend beleuchtete Rettungs- und Laufwege
  • sichere Verlegung von Kabeln
  • keine dunklen Bereiche zwischen Fahrzeugen und Absperrungen

Weitere Informationen enthält der Beitrag Einsatzstelle ausleuchten: Sichere Beleuchtung bei der Feuerwehr.

Besondere Gefahren auf Autobahnen und Schnellstraßen

Auf Autobahnen und Straßen mit hohen Geschwindigkeiten ist die Verkehrsabsicherung besonders anspruchsvoll. Die Reaktionszeit der Verkehrsteilnehmer ist kurz, und bereits kleine Fahrfehler können schwere Folgen haben.

Zusätzliche Gefahren entstehen durch:

  • hohe Geschwindigkeitsdifferenzen
  • vorbeifahrende Lastkraftwagen
  • Seitenwind und Sogwirkung
  • Fahrstreifenwechsel
  • Stau und plötzliches Anfahren
  • eingeschränkte Fluchtmöglichkeiten
  • unübersichtliche Unfallstellen

Die Staatliche Feuerwehrschule Würzburg behandelt in ihren Lehr- und Lernmitteln ausdrücklich die Verkehrsabsicherung auf Straßen mit Fahrgeschwindigkeiten über 100 km/h. Verkehrsabsicherung von Einsatzstellen der Feuerwehr

Auf Autobahnen und mehrspurigen Außerortsstraßen müssen Verkehrsteilnehmer bei Schrittgeschwindigkeit oder Stillstand eine Rettungsgasse bilden. Sie entsteht zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts danebenliegenden Fahrstreifen. Das ist in § 11 Absatz 2 StVO geregelt.

Häufige Fehler bei der Verkehrsabsicherung

Typische Fehler können sein:

  • die Einsatzstelle wird zu spät angekündigt
  • Warnmittel stehen zu nah am Arbeitsbereich
  • die Sichtweite wird nicht berücksichtigt
  • Fahrzeuge werden ohne ausreichenden Schutzabstand aufgestellt
  • Einsatzkräfte betreten ungeschützt den Verkehrsbereich
  • Verkehrsteilnehmer werden durch Arbeitsbeleuchtung geblendet
  • Absperrmaterial wird durch Fahrzeuge verschoben
  • Gegenverkehr oder Einmündungen werden nicht berücksichtigt
  • die Absicherung wird nach einer Lageänderung nicht angepasst
  • eine provisorische Sicherung bleibt nach Einsatzende bestehen
  • beschädigte Warnmittel oder Leuchten werden weiterverwendet

Besonders kritisch ist es, wenn Einsatzkräfte ihre Aufmerksamkeit ausschließlich auf die technische Rettung richten. Die Verkehrsgefährdung bleibt während der gesamten Einsatzdauer bestehen und muss deshalb als eigene Aufgabe berücksichtigt werden.

Übergabe an Polizei, Straßenmeisterei oder zuständige Stellen

Die Feuerwehr übernimmt anfangs häufig notwendige Maßnahmen, um Einsatzkräfte und Betroffene zu schützen. Je nach Einsatzort und Lage können anschließend Polizei, Straßenmeisterei, Autobahnmeisterei, Bauhof oder andere zuständige Stellen weitere Sicherungs- und Verkehrsmaßnahmen übernehmen.

Die Feuerwehrabsicherung darf erst zurückgebaut werden, wenn eindeutig geklärt ist, wer die Gefahrenstelle weiterhin absichert. Auch nach Übergabe müssen Verkehrszeichen, Absperrungen und Warnmittel vollständig und ordnungsgemäß zurückgebaut werden.

Nach dem Einsatz sollten eingesetzte Warnmittel, Leitkegel, Leuchten, Verkehrssicherungsanhänger und Fahrzeugwarnsysteme auf Beschädigungen und Vollständigkeit kontrolliert werden.

Welche Rolle spielen Feuerwehrhandschuhe bei der Verkehrsabsicherung?

Bei der Verkehrsabsicherung müssen Einsatzkräfte häufig Verkehrsleitkegel, Absperrmaterial, Leitungsroller, Werkzeuge und technische Geräte handhaben. Zusätzlich können scharfkantige Fahrzeugteile, Glassplitter oder beschädigte Bauteile vorhanden sein.

Dafür sind sicherer Grip, Beweglichkeit und ein geeigneter mechanischer Handschutz wichtig. Die THLProtect Feuerwehrhandschuhe für technische Hilfeleistung sind für technische Hilfeleistung, Unfallrettung und Arbeiten mit Glas, Metall und scharfkantigen Materialien konzipiert.

Je nach Ausführung bieten sie unter anderem:

  • Schnittschutz Klasse F nach EN 388
  • sicheren Grip
  • gute Fingerbeweglichkeit
  • Schutz bei mechanischen Arbeiten
  • robuste Ausführung für technische Hilfeleistung

THL-Handschuhe ersetzen jedoch keine Warnkleidung und keine Verkehrsabsicherung. Ebenso sind sie nicht für den Innenangriff oder die Brandbekämpfung bestimmt. Dafür sind speziell zugelassene Feuerwehrschutzhandschuhe erforderlich.

Häufig gestellte Fragen

Wie weit muss eine Einsatzstelle abgesichert werden?

Eine allgemein gültige Entfernung gibt es nicht. Entscheidend sind unter anderem Fahrgeschwindigkeit, Sichtweite, Straßenverlauf, Wetter, Verkehrsaufkommen und die Größe der Einsatzstelle. Maßgeblich bleiben die örtlichen Einsatzkonzepte und die Entscheidung der Einsatzleitung.

Reicht das Blaulicht zur Absicherung aus?

Nein. Blaues Blinklicht warnt vor der Einsatzstelle, ersetzt aber nicht automatisch eine geeignete Absperrung oder Verkehrsregelung. Je nach Lage können weitere Warn- und Absperrmaßnahmen erforderlich sein.

Darf die Feuerwehr den Verkehr regeln?

Das hängt von der jeweiligen Rechtslage und dem Bundesland ab. In Bayern bestehen nach Art. 7a ZustGVerk bestimmte Befugnisse zur Verkehrssicherung von Einsatzstellen. Diese gelten nur unter den dort genannten Voraussetzungen und vorbehaltlich anderer Entscheidungen der Polizei oder Straßenverkehrsbehörde.

Welche Warnkleidung ist bei Feuerwehreinsätzen erforderlich?

Die erforderliche Schutz- und Warnkleidung richtet sich nach der Gefährdungsbeurteilung und der Einsatzlage. Die DGUV Regel 105-049 nennt Feuerwehrschutzkleidung mit ausreichender Warnwirkung oder geeignete Warnkleidung, beispielsweise Warnwesten mindestens nach DIN EN ISO 20471 Klasse 2.

Was müssen Autofahrer an einer Feuerwehr-Einsatzstelle beachten?

Geschwindigkeit deutlich reduzieren, aufmerksam fahren, ausreichend Abstand halten und den Anweisungen von Polizei oder dazu befugten Einsatzkräften folgen. Absperrungen dürfen nicht umfahren oder verschoben werden. Bei Stau auf Autobahnen und mehrspurigen Außerortsstraßen ist eine Rettungsgasse zu bilden.

Wann darf die Absicherung zurückgebaut werden?

Erst wenn die Einsatzstelle nicht mehr gefährlich ist oder die weitere Absicherung eindeutig durch Polizei, Straßenmeisterei, Autobahnmeisterei oder eine andere zuständige Stelle übernommen wurde. Der Rückbau muss mit der Einsatzleitung abgestimmt werden.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Feuerwehr-Ausbildung, keine FwDV, keine DGUV-Unterweisung, keine Gefährdungsbeurteilung und keine Entscheidung der zuständigen Einsatzleitung.