Ölspur: Technische Hilfeleistung bei auslaufenden Betriebsstoffen

uslaufendes Motoröl, Diesel, Kraftstoff oder Hydrauliköl kann eine erhebliche Gefahr für den Straßenverkehr und die Umwelt darstellen. Besonders für Motorrad- und Fahrradfahrer kann bereits eine kleine verunreinigte Fläche gefährlich werden.

Die Feuerwehr wird deshalb häufig zu Ölspuren, auslaufenden Betriebsstoffen oder Fahrzeugen mit beschädigten Leitungen alarmiert. Allerdings ist die vollständige Beseitigung einer Ölspur nicht automatisch in jedem Fall eine Pflichtaufgabe der Feuerwehr.

Wie entstehen Ölspuren?

Häufige Ursachen sind:

  • technische Defekte an Fahrzeugen
  • beschädigte Öl- oder Kraftstoffleitungen
  • Verkehrsunfälle
  • undichte Hydraulikanlagen
  • Schäden an landwirtschaftlichen Maschinen
  • falsch verschlossene Tanks
  • beschädigte Behälter oder Kanister
  • Leckagen an Baumaschinen und Industriefahrzeugen

Eine Ölspur kann sich auf einen einzelnen Stellplatz beschränken oder über mehrere Kilometer erstrecken.

Welche Gefahren gehen von einer Ölspur aus?

Rutsch- und Unfallgefahr

Öl und andere Betriebsstoffe können die Haftung zwischen Reifen und Fahrbahn deutlich verringern.
Besonders in Kurven, an Kreuzungen oder auf nasser Fahrbahn besteht die Gefahr von Folgeunfällen.

Umweltgefährdung

Gelangen Betriebsstoffe in Straßeneinläufe, Kanalisationen, Böden oder Gewässer,
können zusätzliche Maßnahmen erforderlich werden. Deshalb gehört der Schutz von Abläufen und
Gewässern zu den wichtigen Einsatzzielen.

Brand- und Gesundheitsgefahren

Handelt es sich nicht um Schmieröl, sondern beispielsweise um Kraftstoff oder einen unbekannten Stoff, müssen auch Brand-, Explosions- und Gesundheitsgefahren berücksichtigt werden.

Nicht jede schillernde Flüssigkeit auf der Straße ist automatisch Motoröl.

Muss die Feuerwehr jede Ölspur beseitigen?

Nein. Die Zuständigkeit hängt von der konkreten Gefahr, dem jeweiligen Landesrecht, der zuständigen Straßenbaubehörde und den örtlichen Vereinbarungen ab.

Für Bayern wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass vor der Beseitigung einer Ölspur geprüft werden muss,
ob ein Unglücksfall und ein öffentliches Interesse an der technischen Hilfeleistung der Feuerwehr vorliegen.

Das ist insbesondere dann der Fall, wenn wegen Gefahr im Verzug keine rechtzeitige Selbsthilfe oder gewerbliche Hilfe
möglich ist. Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes

Nach § 32 StVO muss die für eine gefährliche Straßenverunreinigung verantwortliche Person diese unverzüglich beseitigen und bis dahin ausreichend kenntlich machen. § 32 Straßenverkehrs-Ordnung

Die Feuerwehr kann daher zunächst Maßnahmen zur unmittelbaren Gefahrenabwehr übernehmen. Endreinigung, Entsorgung und Freigabe können anschließend Aufgabe des Straßenbaulastträgers, der Gemeinde oder eines spezialisierten Reinigungsunternehmens sein.

Welche Aufgaben übernimmt die Feuerwehr?

Das genaue Vorgehen richtet sich nach Art und Umfang der Verunreinigung.
Typische Aufgaben können sein:

  • Erkundung der betroffenen Strecke
  • Absicherung gegen den fließenden Verkehr
  • Feststellung des ausgetretenen Stoffes
  • Stoppen oder Begrenzen einer Leckage
  • Schutz von Kanal- und Straßeneinläufen
  • Auffangen noch austretender Betriebsstoffe
  • Abstreuen begrenzter Flächen mit geeignetem Bindemittel
  • Anforderung einer Fachfirma oder Straßenbaubehörde
  • Unterstützung bei der Dokumentation und Übergabe

Bei längeren Ölspuren kann eine umfangreiche Erkundung erforderlich sein.
Gleichzeitig muss berücksichtigt werden, dass Einsatzkräfte beim Arbeiten auf der Fahrbahn selbst erheblich gefährdet sind.

Ölbindemittel oder maschinelle Nassreinigung?

Ölbindemittel können ausgelaufene Betriebsstoffe aufnehmen und bei kleineren Verunreinigungen eine schnelle Erstmaßnahme ermöglichen. Das aufgenommene Material muss anschließend fachgerecht aufgenommen und entsorgt werden.

Bei großflächigen oder tief in den Fahrbahnbelag eingedrungenen Verunreinigungen können spezielle Nassreinigungsverfahren erforderlich sein. Welche Methode geeignet ist, hängt unter anderem von Stoff, Fahrbahnbelag, Ausdehnung und Witterung ab.

Die abschließende Beurteilung und Freigabe der Straße sollte durch die zuständige Stelle erfolgen.
Eine optisch saubere Fahrbahn ist nicht automatisch wieder uneingeschränkt griffig.

Persönliche Schutzausrüstung bei Ölspuren

Die notwendige Schutzausrüstung richtet sich nach dem ausgetretenen Stoff.
Neben Warnkleidung und Feuerwehrschutzkleidung können chemikalienbeständige Handschuhe,
Schutzbrille, Atemschutz oder weitere Spezialausrüstung erforderlich sein.

Wichtig: Ein nach EN 388 geprüfter THL-Handschuh schützt vor mechanischen Gefahren.
Er ersetzt keinen geeigneten Chemikalienschutzhandschuh, wenn ein gefährlicher oder unbekannter Stoff vorhanden ist.

Was sollten Verkehrsteilnehmer bei einer Ölspur tun?

Wer eine Ölspur oder auslaufende Betriebsstoffe bemerkt, sollte:

  • Geschwindigkeit reduzieren und abrupte Lenk- oder Bremsbewegungen vermeiden
  • Abstand zur Gefahrenstelle halten
  • sich selbst nicht auf der Fahrbahn gefährden
  • den genauen Ort und die Ausdehnung melden
  • bei akuter Verkehrs- oder Umweltgefahr Feuerwehr oder Polizei verständigen
  • keine unbekannten Stoffe ohne Schutz berühren
  • bei einem eigenen Fahrzeugdefekt den Motor abstellen, sofern dies gefahrlos möglich ist

Dokumentation und Übergabe

Für die spätere Beurteilung von Kosten und Verantwortlichkeiten ist eine nachvollziehbare
Dokumentation sinnvoll.

Dazu gehören beispielsweise:

  • Beginn und Ende der Ölspur
  • geschätzte Ausdehnung
  • Art des Stoffes, soweit bekannt
  • Verursacher oder betroffenes Fahrzeug
  • durchgeführte Maßnahmen
  • eingesetztes Bindemittel
  • hinzugezogene Behörden und Fachfirmen
  • Zeitpunkt und Empfänger der Übergabe

Die örtlichen Vorgaben und Einsatzkonzepte bleiben dabei maßgeblich.

Häufig gestellte Fragen

Wer muss eine Ölspur bezahlen?

Grundsätzlich können die Kosten dem Verursacher beziehungsweise dessen Haftpflichtversicherung auferlegt werden.
Die konkrete Abrechnung hängt vom Einzelfall und den örtlichen Rechtsgrundlagen ab.

Entfernt die Feuerwehr immer die gesamte Ölspur?

Nein. Die Feuerwehr übernimmt häufig die unmittelbare Gefahrenabwehr.
Für eine vollständige Reinigung können Straßenbaulastträger, Gemeinde oder Spezialfirma zuständig sein.

Darf eine Ölspur einfach mit Wasser abgespült werden?

Nein. Dadurch kann sich der Stoff weiter verteilen und in Kanalisation, Boden oder Gewässer gelangen.
Die Beseitigung muss mit einem geeigneten Verfahren erfolgen.

Muss auch eine kleine Ölspur gemeldet werden?

Auch kleine Mengen können insbesondere für Zweiräder gefährlich sein.
Bei einer Verkehrs- oder Umweltgefährdung sollte die Stelle gemeldet werden.

Sind THL-Handschuhe für Ölspureinsätze geeignet?

Sie können bei mechanischen Arbeiten Schutz und Grip bieten.
Bei direktem Kontakt mit Betriebsstoffen müssen jedoch Handschuhe verwendet werden,
die für den jeweiligen Stoff chemisch geeignet sind.

Sicher arbeiten bei technischer Hilfeleistung

Bei Absperrmaßnahmen, Arbeiten an Fahrzeugen und dem Umgang mit Geräten
sind guter Grip und Schutz vor scharfen Kanten wichtig.

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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information.
Zuständigkeiten und Einsatzmaßnahmen richten sich nach Landesrecht,
örtlichen Vorgaben und den Entscheidungen der zuständigen Einsatzleitung.